§ 1259 ABGB (weggefallen)

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2010 bis 31.12.9999
Die Einkindschaft, das ist, ein Vertrag, wodurch Kinder aus verschiedenen Ehen in der Erbfolge einander gleich gehalten werden sollen, hat keine rechtliche Wirkung§ 1259 ABGB seit 31.12.2009 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2009

In Kraft vom 01.01.1812 bis 31.12.2009
Die Einkindschaft, das ist, ein Vertrag, wodurch Kinder aus verschiedenen Ehen in der Erbfolge einander gleich gehalten werden sollen, hat keine rechtliche Wirkung§ 1259 ABGB seit 31.12.2009 weggefallen.