Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs über die elektronische Durchführung von Verfahren (GOVfGH) Fundstelle

Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs über die elektronische Durchführung von Verfahren

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 07.04.2022 bis 31.12.9999
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs über die elektronische Durchführung von Verfahren
StF: BGBl. II Nr. 218/2013

Änderung

BGBl. II Nr. 235/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Der Verfassungsgerichtshof hat am 28. Juni 2013 die aus der Anlage ersichtliche „Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs über die elektronische Durchführung von Verfahren“ (§ 14 Abs. 1 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 122/2013) beschlossen.

Stand vor dem 06.04.2022

In Kraft vom 08.04.2013 bis 06.04.2022
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs über die elektronische Durchführung von Verfahren
StF: BGBl. II Nr. 218/2013

Änderung

BGBl. II Nr. 235/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Der Verfassungsgerichtshof hat am 28. Juni 2013 die aus der Anlage ersichtliche „Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs über die elektronische Durchführung von Verfahren“ (§ 14 Abs. 1 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 122/2013) beschlossen.

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