§ 100a GewO 1994 (weggefallen)

Gewerbeordnung 1994

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2002 bis 31.12.9999
Gärtner

§ 100a GewO 1994 seit 31.07.2002 weggefallen. Der Befähigungsnachweis für das Handwerk der Gärtner kann auch durch das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Gärtnermeisterprüfung gemäß den Vorschriften über die land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung erbracht werden.

Stand vor dem 31.07.2002

In Kraft vom 01.07.1997 bis 31.07.2002
Gärtner

§ 100a GewO 1994 seit 31.07.2002 weggefallen. Der Befähigungsnachweis für das Handwerk der Gärtner kann auch durch das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Gärtnermeisterprüfung gemäß den Vorschriften über die land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung erbracht werden.

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