§ 264a ASVG (weggefallen)

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.07.1971 bis 31.12.9999
Zuschlag zur Witwen(Witwer)pension

§ 264a ASVG seit 01.07.1971 weggefallen. Aufgehoben. (BGBl. Nr. 385/1970, Art. I Z 24, Ü. Art. II Abs. 6) - 1.7.1971.

Stand vor dem 01.07.1971

In Kraft vom 01.01.1900 bis 01.07.1971
Zuschlag zur Witwen(Witwer)pension

§ 264a ASVG seit 01.07.1971 weggefallen. Aufgehoben. (BGBl. Nr. 385/1970, Art. I Z 24, Ü. Art. II Abs. 6) - 1.7.1971.

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