§ 373 ASVG (weggefallen)

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.1987 bis 31.12.9999
Amtswegige Wahrnehmung der Zuständigkeit

durch die Schiedsgerichte

§ 373 ASVG seit 01.01.1987 weggefallen. Aufgehoben. (BGBl. Nr. 104/1985, § 96 Z 8) - 1.1.1987.

Stand vor dem 01.01.1987

In Kraft vom 01.01.1900 bis 01.01.1987
Amtswegige Wahrnehmung der Zuständigkeit

durch die Schiedsgerichte

§ 373 ASVG seit 01.01.1987 weggefallen. Aufgehoben. (BGBl. Nr. 104/1985, § 96 Z 8) - 1.1.1987.

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