§ 59a KFG 1967 (weggefallen)

Kraftfahrgesetz 1967

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.08.1987 bis 31.12.9999
Gegenstand und Umfang der Versicherung

(Anm§ 59a KFG 1967 seit 01.08.1987 weggefallen.: Aufgehoben durch § 30 Z 5 BG, BGBl. Nr. 296/1987.)

Stand vor dem 01.08.1987

In Kraft vom 01.08.1987 bis 01.08.1987
Gegenstand und Umfang der Versicherung

(Anm§ 59a KFG 1967 seit 01.08.1987 weggefallen.: Aufgehoben durch § 30 Z 5 BG, BGBl. Nr. 296/1987.)

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