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§ 38 Abs. 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 90/2017§ 47i TabMG 1996 tritt mit 1seit 21.07.2023 weggefallen. August 2017 in Kraft. Paragraph 38, Absatz 7, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 90 aus 2017, tritt mit 1. August 2017 in Kraft.
§ 38 Abs. 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 90/2017§ 47i TabMG 1996 tritt mit 1seit 21.07.2023 weggefallen. August 2017 in Kraft. Paragraph 38, Absatz 7, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 90 aus 2017, tritt mit 1. August 2017 in Kraft.