§ 42n PVG (weggefallen)

Bundes-Personalvertretungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2019 bis 31.12.9999
Für den Rest der gesetzlichen Tätigkeitsdauer bleiben die zum Zeitpunkt der Kundmachung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 64/2016§ 42n PVG beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl eingerichteten Dienststellenausschüsse und der für die Bediensteten des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl eingerichtete Fachausschuss in ihren bisherigen Wirkungsbereichen aufrechtseit 31.03.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.03.2019

In Kraft vom 31.07.2016 bis 31.03.2019
Für den Rest der gesetzlichen Tätigkeitsdauer bleiben die zum Zeitpunkt der Kundmachung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 64/2016§ 42n PVG beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl eingerichteten Dienststellenausschüsse und der für die Bediensteten des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl eingerichtete Fachausschuss in ihren bisherigen Wirkungsbereichen aufrechtseit 31.03.2019 weggefallen.

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