§ 223e Stmk. L-DBR (weggefallen)

Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.2020 bis 31.12.9999
(1) Die Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas SIII, die im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung (EDV-Bereich) verwendet werden, können eine schriftliche Erklärung abgeben, wonach sich ihre Entlohnung nach dem Entlohnungsschema SV bestimmen soll (Option).

(2) Im Fall einer Option wird der/die Vertragsbedienstete in jene Entlohnungsgruppe des Entlohnungsschemas SV überstellt, die den dem/der Vertragsbediensteten übertragenen Aufgaben und Funktionen entspricht§ 223e Stmk. Die Entlohnungsstufe richtet sich nach dem bisherigen VorrückungsstichtagL-DBR seit 31.10.2020 weggefallen.

(3) Die Abgabe der Erklärung ist nur einmal zulässig. Die Überstellung in das Entlohnungsschema SV wird mit dem auf die Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 4/2007

Stand vor dem 31.12.2020

In Kraft vom 01.10.2006 bis 31.12.2020
(1) Die Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas SIII, die im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung (EDV-Bereich) verwendet werden, können eine schriftliche Erklärung abgeben, wonach sich ihre Entlohnung nach dem Entlohnungsschema SV bestimmen soll (Option).

(2) Im Fall einer Option wird der/die Vertragsbedienstete in jene Entlohnungsgruppe des Entlohnungsschemas SV überstellt, die den dem/der Vertragsbediensteten übertragenen Aufgaben und Funktionen entspricht§ 223e Stmk. Die Entlohnungsstufe richtet sich nach dem bisherigen VorrückungsstichtagL-DBR seit 31.10.2020 weggefallen.

(3) Die Abgabe der Erklärung ist nur einmal zulässig. Die Überstellung in das Entlohnungsschema SV wird mit dem auf die Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 4/2007

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