§ 223d Stmk. L-DBR (weggefallen)

Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.2020 bis 31.12.9999
Dem/Der Vertragsbediensteten, der/die sich außerhalb der im Dienstplan vorgeschriebenen Dienststunden erreichbar zu halten hat, gebührt eine Bereitschaftsvergütung im Ausmaß von € 4,52 pro Stunde.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 4/2007§ 223d , LGBl. Nr. 74/2011, LGBl. Nr. 15/2013, LGBl. Nr. 151/2014Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt NrStmk. 4 aus 2007,, Landesgesetzblatt NrL-DBR seit 31.10.2020 weggefallen. 74 aus 2011,, Landesgesetzblatt Nr. 15 aus 2013,, Landesgesetzblatt Nr. 151 aus 2014,

Stand vor dem 31.12.2020

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2020
Dem/Der Vertragsbediensteten, der/die sich außerhalb der im Dienstplan vorgeschriebenen Dienststunden erreichbar zu halten hat, gebührt eine Bereitschaftsvergütung im Ausmaß von € 4,52 pro Stunde.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 4/2007§ 223d , LGBl. Nr. 74/2011, LGBl. Nr. 15/2013, LGBl. Nr. 151/2014Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt NrStmk. 4 aus 2007,, Landesgesetzblatt NrL-DBR seit 31.10.2020 weggefallen. 74 aus 2011,, Landesgesetzblatt Nr. 15 aus 2013,, Landesgesetzblatt Nr. 151 aus 2014,

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