§ 215 Stmk. L-DBR Nebengebühr – Gefahren-, Erschwernisvergütung für Vertragsbedienstete des Entlohnungsschemas S II

Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999

Dem/Der Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas S II/Gesundheitsberufe gebührt für die Dauer der tatsächlichen Verwendung in einer Dienststelle der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m. b. H eine monatliche Vergütung. Diese Vergütung beträgt für:

Vertragsbedienstete der Entlohnungsgruppe

Euro

1

sII1, sII2, sII3

255,0262,1

2

sII4a, sII4

156,0160,3

3

sII5

131,2134,9

Mit dieser Vergütung sind mit € 81,884,1 sämtliche mit der dienstlichen Verwendung verbundenen Gefahren für Leben und Gesundheit (Gefahrenzulagenanteil) und mit dem darüber hinausgehenden Betrag mit der dienstlichen Verwendung verbundene Erschwernisse (Erschwernisvergütungsanteil) abgegolten.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 63/2006, LGBl. Nr. 30/2007, LGBl. Nr. 79/2009, LGBl. Nr. 74/2011, LGBl. Nr. 15/2013, LGBl. Nr. 151/2014, LGBl. Nr. 49/2019

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.2018

Dem/Der Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas S II/Gesundheitsberufe gebührt für die Dauer der tatsächlichen Verwendung in einer Dienststelle der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m. b. H eine monatliche Vergütung. Diese Vergütung beträgt für:

Vertragsbedienstete der Entlohnungsgruppe

Euro

1

sII1, sII2, sII3

255,0262,1

2

sII4a, sII4

156,0160,3

3

sII5

131,2134,9

Mit dieser Vergütung sind mit € 81,884,1 sämtliche mit der dienstlichen Verwendung verbundenen Gefahren für Leben und Gesundheit (Gefahrenzulagenanteil) und mit dem darüber hinausgehenden Betrag mit der dienstlichen Verwendung verbundene Erschwernisse (Erschwernisvergütungsanteil) abgegolten.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 63/2006, LGBl. Nr. 30/2007, LGBl. Nr. 79/2009, LGBl. Nr. 74/2011, LGBl. Nr. 15/2013, LGBl. Nr. 151/2014, LGBl. Nr. 49/2019

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