§ 11 SchFVO (weggefallen)

Schiffsführerverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.01.2022 bis 31.12.9999
Mit der Anfertigung und der Zustellung der Befähigungsausweise wird die Herstellerin bzw§ 11 SchFVO seit 16.01.2022 weggefallen. der Hersteller betraut. Die Kosten der Anfertigung und der Zustellung der Befähigungsausweise sind von der Berechtigungsinhaberin bzw. vom Berechtigungsinhaber zu tragen und werden dieser bzw. diesem von der Herstellerin bzw. vom Hersteller direkt verrechnet.

Stand vor dem 16.01.2022

In Kraft vom 01.07.2014 bis 16.01.2022
Mit der Anfertigung und der Zustellung der Befähigungsausweise wird die Herstellerin bzw§ 11 SchFVO seit 16.01.2022 weggefallen. der Hersteller betraut. Die Kosten der Anfertigung und der Zustellung der Befähigungsausweise sind von der Berechtigungsinhaberin bzw. vom Berechtigungsinhaber zu tragen und werden dieser bzw. diesem von der Herstellerin bzw. vom Hersteller direkt verrechnet.

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