§ 26 GeO der VA 2012 (weggefallen)

Geschäftsordnung der Volksanwaltschaft, ihrer Kommissionen und des Menschenrechtsbeirates (GeO der VA 2012)

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2017 bis 31.12.9999
(1) Dem Menschenrechtsbeirat obliegt:

1.

die Beratung der Volksanwaltschaft in Angelegenheiten des § 11 Abs. 1 Volksanwaltschaftsgesetz 1982, insbesondere bei der Festlegung genereller Prüfschwerpunkte sowie vor der Erstattung von Missstandsfeststellungen und Empfehlungen;

2.

die Erstattung von Vorschlägen zur Gewährleistung einheitlicher Vorgehensweisen und Prüfstandards an die Volksanwaltschaft in Angelegenheiten der Z 1;

3.

die Beratung der Volksanwaltschaft bei der strukturellen Evaluierung der Erfüllung der Aufgaben gemäß § 11 Abs. 1 des Volksanwaltschaftsgesetzes 1982 sowie der Umsetzung der diesbezüglichen Empfehlungen über Ersuchen der Volksanwaltschaft; darüber hinaus ist der Menschenrechtsbeirat

4.

vor der Beschlussfassung über seine Geschäftsordnung und der Bestellung von Mitgliedern von Kommissionen anzuhören.

(2) Die zur Erfüllung§ 26 GeO der Aufgaben gemäß AbsVA 2012 (weggefallen) seit 01.07.2017 weggefallen. 1 erforderlichen personellen und finanziellen Mittel werden von der Volksanwaltschaft bereitgestellt.

Stand vor dem 30.06.2017

In Kraft vom 14.07.2012 bis 30.06.2017
(1) Dem Menschenrechtsbeirat obliegt:

1.

die Beratung der Volksanwaltschaft in Angelegenheiten des § 11 Abs. 1 Volksanwaltschaftsgesetz 1982, insbesondere bei der Festlegung genereller Prüfschwerpunkte sowie vor der Erstattung von Missstandsfeststellungen und Empfehlungen;

2.

die Erstattung von Vorschlägen zur Gewährleistung einheitlicher Vorgehensweisen und Prüfstandards an die Volksanwaltschaft in Angelegenheiten der Z 1;

3.

die Beratung der Volksanwaltschaft bei der strukturellen Evaluierung der Erfüllung der Aufgaben gemäß § 11 Abs. 1 des Volksanwaltschaftsgesetzes 1982 sowie der Umsetzung der diesbezüglichen Empfehlungen über Ersuchen der Volksanwaltschaft; darüber hinaus ist der Menschenrechtsbeirat

4.

vor der Beschlussfassung über seine Geschäftsordnung und der Bestellung von Mitgliedern von Kommissionen anzuhören.

(2) Die zur Erfüllung§ 26 GeO der Aufgaben gemäß AbsVA 2012 (weggefallen) seit 01.07.2017 weggefallen. 1 erforderlichen personellen und finanziellen Mittel werden von der Volksanwaltschaft bereitgestellt.

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