Art. 2 FGG

Fernmeldegebührengesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

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Legende:
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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.1970 bis 31.12.2025

Die Bestimmung des § 3 Abs. 3 des Fernmeldegesetzes wird aufgehoben.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.1970 bis 31.12.2025

Die Bestimmung des § 3 Abs. 3 des Fernmeldegesetzes wird aufgehoben.

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