§ 33 EBG 2012 (weggefallen)

Erdölbevorratungsgesetz 2012

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Fassung gültig ab 02.01.3000

In Kraft vom 02.01.3000 bis 31.12.9999
§ 11 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 163/2015§ 33 EBG 2012 tritt mit 1seit 01.01.3000 weggefallen. Mai 2016 in Kraft.

Stand vor dem 16.11.2023

In Kraft vom 29.12.2015 bis 16.11.2023
§ 11 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 163/2015§ 33 EBG 2012 tritt mit 1seit 01.01.3000 weggefallen. Mai 2016 in Kraft.

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