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Die §§ 48a bis 48w in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 76/2016 dienen der Umsetzung Die Paragraphen 48 a bis 48w in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr BörseG (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. 76 aus 2016, dienen der Umsetzung
Die §§ 48a bis 48w in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 76/2016 dienen der Umsetzung Die Paragraphen 48 a bis 48w in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr BörseG (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. 76 aus 2016, dienen der Umsetzung