§ 86 BHygV 2012 Überprüfungen vor Erteilung der Betriebsbewilligung

Bäderhygieneverordnung 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.05.2026 bis 31.12.9999
§ 86.Paragraph 86,

Vor Erteilung der Betriebsbewilligung hat die Bezirksverwaltungsbehörde folgende von der Antragstellerin oder dem Antragsteller beizubringende und von einer dazu berechtigten Person erstellte Nachweise zu prüfen:

  1. 1.Ziffer einsAbnahmeprüfung hinsichtlich des ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustandes sowie hinsichtlich der bescheidmäßigen Errichtung des Kleinbadeteiches;
  2. 2.Ziffer 2sofern in einem Kleinbadeteich Ablauföffnungen vorhanden sind, über die Badewasser angesaugt oder abgeleitet wird, umfasst die Abnahmeprüfung nach Z 1 auch die Überprüfung der Nutzungssicherheit dieser Ansaugstellen durch eine Haarfangprüfung.sofern in einem Kleinbadeteich Ablauföffnungen vorhanden sind, über die Badewasser angesaugt oder abgeleitet wird, umfasst die Abnahmeprüfung nach Ziffer eins, auch die Überprüfung der Nutzungssicherheit dieser Ansaugstellen durch eine Haarfangprüfung.

Stand vor dem 11.05.2026

In Kraft vom 01.10.2012 bis 11.05.2026
§ 86.Paragraph 86,

Vor Erteilung der Betriebsbewilligung hat die Bezirksverwaltungsbehörde folgende von der Antragstellerin oder dem Antragsteller beizubringende und von einer dazu berechtigten Person erstellte Nachweise zu prüfen:

  1. 1.Ziffer einsAbnahmeprüfung hinsichtlich des ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustandes sowie hinsichtlich der bescheidmäßigen Errichtung des Kleinbadeteiches;
  2. 2.Ziffer 2sofern in einem Kleinbadeteich Ablauföffnungen vorhanden sind, über die Badewasser angesaugt oder abgeleitet wird, umfasst die Abnahmeprüfung nach Z 1 auch die Überprüfung der Nutzungssicherheit dieser Ansaugstellen durch eine Haarfangprüfung.sofern in einem Kleinbadeteich Ablauföffnungen vorhanden sind, über die Badewasser angesaugt oder abgeleitet wird, umfasst die Abnahmeprüfung nach Ziffer eins, auch die Überprüfung der Nutzungssicherheit dieser Ansaugstellen durch eine Haarfangprüfung.

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