§ 28 SpBV 2015 Konformitätsvermutung

Sportbooteverordnung 2015

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.01.2016 bis 31.12.9999

Weist eine Konformitätsbewertungsstelle nach, dass sie die Kriterien der einschlägigen harmonisierten Normen oder von Teilen davon erfüllt, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, so wird vermutet, dass sie die Anforderungen nach § 27 erfüllt, insoweit als die anwendbaren harmonisierten Normen diese Anforderungen abdecken.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.01.2016 bis 31.12.9999

Weist eine Konformitätsbewertungsstelle nach, dass sie die Kriterien der einschlägigen harmonisierten Normen oder von Teilen davon erfüllt, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, so wird vermutet, dass sie die Anforderungen nach § 27 erfüllt, insoweit als die anwendbaren harmonisierten Normen diese Anforderungen abdecken.

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