§ 2 T-LAVO 2015 (weggefallen)

Transparenzdatenbank-Leistungsangebotsverordnung 2015

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 08.06.2016 bis 31.12.9999
(1) Die bestehenden Leistungsangebote und die gemäß § 39 Abs. 4 des Transparenzdatenbankgesetzes 2012 dazu erforderlichen Angaben sind in der Anlage 1 aufgelistet. Darüber hinaus sind im Transparenzportal zu jedem Leistungsangebot nähere Angaben zulässig, die der einheitlichen und übersichtlichen Information über die aufgelisteten Leistungsangebote dienen.

(2) Eine Leseberechtigung auf Leistungsmitteilungen zu den in der Anlage 1 aufgelisteten Leistungsangeboten besteht bei den in der Anlage 2 aufgelisteten Leistungsangeboten, welche von den definierenden Stellen der Länder gemäß Artikel 2 in Verbindung mit Artikel 15 Abs. 2 und 3 der Vereinbarung gemäß Art. 15a BT-VG zwischen dem Bund und den Ländern über eine Transparenzdatenbank, BGBl. I Nr. 73/2013, in der Leistungsangebotsdatenbank erfasst worden sind. Die Auflistung dient in Verbindung mit den Angaben in Anlage 1 der Erfüllung des Überprüfungszwecks abfrageberechtigter Stellen der Länder gemäß § 32 Abs. 6 des Transparenzdatenbankgesetzes 2012.

LAVO 2015 (3weggefallen) Die Anlage 3 bezeichnet die in Anlage 1 und 2 verwendeten einheitlichen Kategorienseit 08.06.2016 weggefallen.

Stand vor dem 07.06.2016

In Kraft vom 25.02.2015 bis 07.06.2016
(1) Die bestehenden Leistungsangebote und die gemäß § 39 Abs. 4 des Transparenzdatenbankgesetzes 2012 dazu erforderlichen Angaben sind in der Anlage 1 aufgelistet. Darüber hinaus sind im Transparenzportal zu jedem Leistungsangebot nähere Angaben zulässig, die der einheitlichen und übersichtlichen Information über die aufgelisteten Leistungsangebote dienen.

(2) Eine Leseberechtigung auf Leistungsmitteilungen zu den in der Anlage 1 aufgelisteten Leistungsangeboten besteht bei den in der Anlage 2 aufgelisteten Leistungsangeboten, welche von den definierenden Stellen der Länder gemäß Artikel 2 in Verbindung mit Artikel 15 Abs. 2 und 3 der Vereinbarung gemäß Art. 15a BT-VG zwischen dem Bund und den Ländern über eine Transparenzdatenbank, BGBl. I Nr. 73/2013, in der Leistungsangebotsdatenbank erfasst worden sind. Die Auflistung dient in Verbindung mit den Angaben in Anlage 1 der Erfüllung des Überprüfungszwecks abfrageberechtigter Stellen der Länder gemäß § 32 Abs. 6 des Transparenzdatenbankgesetzes 2012.

LAVO 2015 (3weggefallen) Die Anlage 3 bezeichnet die in Anlage 1 und 2 verwendeten einheitlichen Kategorienseit 08.06.2016 weggefallen.

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