§ 4a MedKF-TG Bericht über die Anwendung der Bestimmungen zur Bekanntgabepflicht

Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2012 bis 30.04.2026
§ 4a.Paragraph 4 a,

Die KommAustria hat über die Anwendung der §§ 2, 3 und 4 in dem in § 19 Abs. 2 KOG vorgesehenen Tätigkeitsbericht zu berichten. Die KommAustria hat über die Anwendung der Paragraphen 2,, 3 und 4 in dem in Paragraph 19, Absatz 2, KOG vorgesehenen Tätigkeitsbericht zu berichten.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2012 bis 30.04.2026
§ 4a.Paragraph 4 a,

Die KommAustria hat über die Anwendung der §§ 2, 3 und 4 in dem in § 19 Abs. 2 KOG vorgesehenen Tätigkeitsbericht zu berichten. Die KommAustria hat über die Anwendung der Paragraphen 2,, 3 und 4 in dem in Paragraph 19, Absatz 2, KOG vorgesehenen Tätigkeitsbericht zu berichten.

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