§ 26 DGVO (weggefallen)

Druckgeräteverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.07.2016 bis 31.12.9999
Durch diese Verordnung werden folgende Rechtsakte der Europäischen Union umgesetzt:

1.

Richtlinie 97/23/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Druckgeräte, ABl. Nr. L 181 vom 09.07.1997 S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012, ABl. Nr. L 316 vom 14.11.2012 S. 12, und aufgehoben mit Wirkung zum 19.06.2016 durch die Richtlinie 2014/68/EU, ABl. Nr. L 189 vom 27.06.2014 S. 164, und

2.

Richtlinie 2014/68/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt (Neufassung), ABl. Nr. L 189 vom 27.06.2014 S. 164. Gemäß Art. 49 Abs. 1 vorletzter Satz der Richtlinie 2014/68/EU wird darauf hingewiesen, dass Verweise auf Art. 9 der Richtlinie 97/23/EG ab 1. Juni 2015 als Verweise auf Art. 13 der Richtlinie 2014/68/EU gelten.

§ 26 DGVO (weggefallen) seit 19.07.2016 weggefallen.

Stand vor dem 18.07.2016

In Kraft vom 29.12.2015 bis 18.07.2016
Durch diese Verordnung werden folgende Rechtsakte der Europäischen Union umgesetzt:

1.

Richtlinie 97/23/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Druckgeräte, ABl. Nr. L 181 vom 09.07.1997 S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012, ABl. Nr. L 316 vom 14.11.2012 S. 12, und aufgehoben mit Wirkung zum 19.06.2016 durch die Richtlinie 2014/68/EU, ABl. Nr. L 189 vom 27.06.2014 S. 164, und

2.

Richtlinie 2014/68/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt (Neufassung), ABl. Nr. L 189 vom 27.06.2014 S. 164. Gemäß Art. 49 Abs. 1 vorletzter Satz der Richtlinie 2014/68/EU wird darauf hingewiesen, dass Verweise auf Art. 9 der Richtlinie 97/23/EG ab 1. Juni 2015 als Verweise auf Art. 13 der Richtlinie 2014/68/EU gelten.

§ 26 DGVO (weggefallen) seit 19.07.2016 weggefallen.

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