§ 1176 ABGB Innen- und Außengesellschaft

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.9999

Je nachdem(1) Die Gesellschafter können die Mitglieder einer Gesellschaft nur einzelne Sachen,auf ihr Verhältnis untereinander beschränken (Innengesellschaft) oder Summen; oder eine ganze Gattung von Sachen, zgemeinschaftlich im Rechtsverkehr auftreten (Außengesellschaft). B. alle Waaren, alle Früchte, alle liegende Gründe, oder endlich ihr ganzes Vermögen ohne AusnahmeIst der Gemeinschaft widmen, sind auch die ArtenGegenstand der Gesellschaft verschieden, undder Betrieb eines Unternehmens oder führen die Gesellschaftsrechte mehrGesellschafter einen gemeinsamen Gesellschaftsnamen (§ 1177), so wird vermutet, dass die Gesellschafter eine Außengesellschaft vereinbaren wollten.

(2) Haben die Gesellschafter in den Fällen des Abs. 1 zweiter Satz eine Außengesellschaft vertraglich ausgeschlossen, so kann dieser Umstand einem Dritten nur entgegengehalten werden, wenn dieser wusste oder weniger ausgedehnthätte wissen müssen, dass es sich bloß um eine Innengesellschaft handelt.

Stand vor dem 31.12.2014

In Kraft vom 01.01.1812 bis 31.12.2014

Je nachdem(1) Die Gesellschafter können die Mitglieder einer Gesellschaft nur einzelne Sachen,auf ihr Verhältnis untereinander beschränken (Innengesellschaft) oder Summen; oder eine ganze Gattung von Sachen, zgemeinschaftlich im Rechtsverkehr auftreten (Außengesellschaft). B. alle Waaren, alle Früchte, alle liegende Gründe, oder endlich ihr ganzes Vermögen ohne AusnahmeIst der Gemeinschaft widmen, sind auch die ArtenGegenstand der Gesellschaft verschieden, undder Betrieb eines Unternehmens oder führen die Gesellschaftsrechte mehrGesellschafter einen gemeinsamen Gesellschaftsnamen (§ 1177), so wird vermutet, dass die Gesellschafter eine Außengesellschaft vereinbaren wollten.

(2) Haben die Gesellschafter in den Fällen des Abs. 1 zweiter Satz eine Außengesellschaft vertraglich ausgeschlossen, so kann dieser Umstand einem Dritten nur entgegengehalten werden, wenn dieser wusste oder weniger ausgedehnthätte wissen müssen, dass es sich bloß um eine Innengesellschaft handelt.