§ 28 KDV 1967

Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.11.2014 bis 31.12.9999

(Anm.: aufgehoben durchDas Informationsschreiben gemäß BGBl. Nr. 77/1968§ 84 KFG 1967) ist nach dem Muster der Anlage 7 zu gestalten.

Stand vor dem 01.03.1968

In Kraft vom 01.03.1968 bis 01.03.1968

(Anm.: aufgehoben durchDas Informationsschreiben gemäß BGBl. Nr. 77/1968§ 84 KFG 1967) ist nach dem Muster der Anlage 7 zu gestalten.

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