Luftverkehrsregeln 2010 (LVR 2010) Fundstelle

Luftverkehrsregeln 2010

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.12.2014 bis 31.12.9999
Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie sowie des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport über die Regelung des LuftverkehrsLuftverkehrsregeln 2010 (Luftverkehrsregeln 2010 – LVR 2010)StF: BGBl. II Nr. 80/2010

Änderung

BGBl. II Nr. 86/2011

BGBl. II Nr. 134/2011

BGBl. II Nr. 106/2013

BGBl. II Nr. 176/2014

BGBl. II Nr. 297/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Luftfahrtgesetzes (LFG), BGBl. Nr. 253/1957, zuletzt geändert durch die Bundesgesetze BGBl. I Nr. 83/2008 und BGBl. I Nr. 3/2009, insbesondere der § 3 Abs. 2, § 4, § 5 Abs. 1 und 3, § 7 Abs. 3 und 4, § 8 Abs. 2, § 21 Abs. 1, der §§ 119 bis 121, der §§ 124 und 125, § 131 und § 145a Abs Fundstelle seit 11.12.2014 weggefallen. 3 wird

-

hinsichtlich der §§ 67, 68, 70 und 71 sowie der Anhänge G und H der Verordnung vom Bundesminister für Landesverteidigung und Sport im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie sowie

-

hinsichtlich der übrigen Bestimmungen der Verordnung von der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Geltungsbereich

§ 1a.

Unionsrechtliche Bestimmungen

§ 2.

Begriffsbestimmungen

2. Hauptstück
Allgemeine Luftverkehrsregeln

1. Abschnitt
Allgemeines

§ 3.

Betrieb von Luftfahrzeugen, Flugmodellen, unbemannten Luftfahrzeugen und selbständig im Fluge verwendbarem Luftfahrtgerät

§ 4.

Allgemeine Rechte und Pflichten des Piloten

§ 5.

Besonders bewilligungspflichtige Flüge

§ 6.

Flugvorbereitung

§ 7.

Sprechfunkverbindung

§ 8.

Notsender

§ 9.

Mindestflughöhen

§ 10.

Reiseflughöhen

2. Abschnitt
Besondere Flugarten

§ 11.

Schleppflüge

§ 12.

Kunstflüge

§ 13.

Flüge zur Hagelabwehr

3. Abschnitt
Vermeidung von Zusammenstößen

§ 14.

Abstände zwischen Luftfahrzeugen

§ 15.

Vorrang

§ 16.

Gegenrichtung

§ 17.

Kreuzende Kurse

§ 18.

Überholen

§ 19.

Landen und Starten

§ 20.

Ausweichregeln für Wasserluftfahrzeuge

§ 21.

Instrumenten-Übungsflüge

§ 22.

Betrieb von Luftfahrzeugen auf Flugplätzen und in deren Nähe

§ 23.

Bewegungen von rollenden Luftfahrzeugen

4. Abschnitt
Signale, Zeichen und Lichter

§ 24.

Beachtung von Signalen und Zeichen

§ 25.

Verwendung von Signalen und Zeichen

§ 26.

Verpflichtung zur Lichterführung

5. Abschnitt
Flugplan

§ 27.

Allgemeine Bestimmungen über Flugpläne

§ 28.

Erfordernis der Flugplanabgabe

§ 29.

Flugplanangaben

§ 30.

Inhalt des Flugplanes

§ 31.

Form der Flugplanabgabe

§ 32.

Abflugmeldung

§ 33.

Änderungen von voraussichtlichen Abblockzeiten

§ 34.

Flugplanänderungen

§ 35.

Einhalten des Flugplanes

§ 36.

Flugplanänderungen aus zwingenden Gründen

§ 37.

Unabsichtliches Abweichen vom Flugplan

§ 38.

Schließung des Flugplanes

3. Hauptstück
Kontrollierte Flüge

§ 39.

Freigaben

§ 40.

Sprechfunkverbindung und optische Signale bei kontrollierten Flügen

§ 41.

Ausfall der Sprechfunkverbindung bei kontrollierten Flügen

§ 42.

Standortmeldungen

§ 43.

Beendigung der Flugverkehrskontrolle

4. Hauptstück
Sichtflugregeln

§ 44.

Sichtflug-Wetterbedingungen

§ 45.

Zulässigkeit von Sichtflügen

§ 46.

Reiseflughöhen für Sichtflüge

§ 47.

Sonder-Sichtflüge

§ 48.

Sichtflüge bei Nacht

§ 49.

Übergang vom Sichtflug zum Instrumentenflug

5. Hauptstück
Instrumentenflugregeln

§ 50.

Zulässigkeit von Instrumentenflügen

§ 51.

Mindestflughöhen für Instrumentenflüge

§ 52.

Reiseflughöhen für Instrumentenflüge

§ 53.

Übergang vom Instrumentenflug zum Sichtflug

6. Hauptstück
Sonderbestimmungen für Flüge mit Hänge- und Paragleitern

§ 54.

Nichtanwendbarkeit von Bestimmungen für Segelflüge sowie für Flüge mit Hänge- und Paragleitern

§ 55.

Hangsegelflüge

§ 56.

Besondere Ausweichregeln für Segelflugzeuge

§ 57.

Sichtflüge bei Nacht mit Segelflugzeugen

§ 58.

Wolkensegelflüge

§ 59.

Flüge mit Hänge- und Paragleitern

7. Hauptstück
Sonderbestimmungen für Fallschirmabsprünge und Freiballonfahrten

§ 60.

Fallschirmabsprünge

§ 61.

Freiballonfahrten

8. Hauptstück
Sonderbestimmungen für Militärflüge

§ 62.

Mindestflughöhen für Sichtflüge mit Militärluftfahrzeugen in engen Tälern

§ 63.

Kunstflüge und Tiefflüge mit Militärluftfahrzeugen

§ 64.

Abstände zwischen Militärluftfahrzeugen

§ 65.

Verpflichtung zur Lichterführung an Militärluftfahrzeugen und Militärfesselballonen

§ 66.

Sichtflüge bei Nacht mit Militärluftfahrzeugen und Flüge mit Militärluftfahrzeugen unter Instrumentenflug-Wetterbedingungen außerhalb kontrollierter Lufträume und militärische Fallschirmabsprünge

9. Hauptstück
Militärisch reservierte Bereiche, militärische Luftraumbeschränkungen sowie militärische Übungs- und Erprobungsbereiche

§ 67.

Festlegung militärisch reservierter Bereiche

§ 68.

Art der Luftraumreservierung

§ 69.

Klassifizierung militärisch reservierter Bereiche

§ 70.

Militärische Flugbeschränkungs- und Gefahrengebiete

§ 71.

Militärische Übungs- und Erprobungsbereiche

10. Hauptstück
Flugverkehrsdienste

1. Abschnitt
Allgemeines

§ 72.

Flugverkehrsdienste

§ 73.

Flugverkehrsdienststellen, Militärflugleitungen

2. Abschnitt
Flugverkehrskontrolldienst

§ 74.

Aufgaben und Gegenstand des Flugverkehrskontrolldienstes

§ 75.

Flugverkehrskontrollstellen

§ 76.

Staffelung

§ 77.

Gewährleistung der Staffelung

3. Abschnitt
Fluginformations- und Alarmdienst

§ 78.

Fluginformationsdienst

§ 79.

Alarmdienst

11. Hauptstück
Schlussbestimmungen

§ 80.

Strafbestimmung

§ 81.

In- und Außerkrafttreten

Stand vor dem 10.12.2014

In Kraft vom 15.07.2014 bis 10.12.2014
Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie sowie des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport über die Regelung des LuftverkehrsLuftverkehrsregeln 2010 (Luftverkehrsregeln 2010 – LVR 2010)StF: BGBl. II Nr. 80/2010

Änderung

BGBl. II Nr. 86/2011

BGBl. II Nr. 134/2011

BGBl. II Nr. 106/2013

BGBl. II Nr. 176/2014

BGBl. II Nr. 297/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Luftfahrtgesetzes (LFG), BGBl. Nr. 253/1957, zuletzt geändert durch die Bundesgesetze BGBl. I Nr. 83/2008 und BGBl. I Nr. 3/2009, insbesondere der § 3 Abs. 2, § 4, § 5 Abs. 1 und 3, § 7 Abs. 3 und 4, § 8 Abs. 2, § 21 Abs. 1, der §§ 119 bis 121, der §§ 124 und 125, § 131 und § 145a Abs Fundstelle seit 11.12.2014 weggefallen. 3 wird

-

hinsichtlich der §§ 67, 68, 70 und 71 sowie der Anhänge G und H der Verordnung vom Bundesminister für Landesverteidigung und Sport im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie sowie

-

hinsichtlich der übrigen Bestimmungen der Verordnung von der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Geltungsbereich

§ 1a.

Unionsrechtliche Bestimmungen

§ 2.

Begriffsbestimmungen

2. Hauptstück
Allgemeine Luftverkehrsregeln

1. Abschnitt
Allgemeines

§ 3.

Betrieb von Luftfahrzeugen, Flugmodellen, unbemannten Luftfahrzeugen und selbständig im Fluge verwendbarem Luftfahrtgerät

§ 4.

Allgemeine Rechte und Pflichten des Piloten

§ 5.

Besonders bewilligungspflichtige Flüge

§ 6.

Flugvorbereitung

§ 7.

Sprechfunkverbindung

§ 8.

Notsender

§ 9.

Mindestflughöhen

§ 10.

Reiseflughöhen

2. Abschnitt
Besondere Flugarten

§ 11.

Schleppflüge

§ 12.

Kunstflüge

§ 13.

Flüge zur Hagelabwehr

3. Abschnitt
Vermeidung von Zusammenstößen

§ 14.

Abstände zwischen Luftfahrzeugen

§ 15.

Vorrang

§ 16.

Gegenrichtung

§ 17.

Kreuzende Kurse

§ 18.

Überholen

§ 19.

Landen und Starten

§ 20.

Ausweichregeln für Wasserluftfahrzeuge

§ 21.

Instrumenten-Übungsflüge

§ 22.

Betrieb von Luftfahrzeugen auf Flugplätzen und in deren Nähe

§ 23.

Bewegungen von rollenden Luftfahrzeugen

4. Abschnitt
Signale, Zeichen und Lichter

§ 24.

Beachtung von Signalen und Zeichen

§ 25.

Verwendung von Signalen und Zeichen

§ 26.

Verpflichtung zur Lichterführung

5. Abschnitt
Flugplan

§ 27.

Allgemeine Bestimmungen über Flugpläne

§ 28.

Erfordernis der Flugplanabgabe

§ 29.

Flugplanangaben

§ 30.

Inhalt des Flugplanes

§ 31.

Form der Flugplanabgabe

§ 32.

Abflugmeldung

§ 33.

Änderungen von voraussichtlichen Abblockzeiten

§ 34.

Flugplanänderungen

§ 35.

Einhalten des Flugplanes

§ 36.

Flugplanänderungen aus zwingenden Gründen

§ 37.

Unabsichtliches Abweichen vom Flugplan

§ 38.

Schließung des Flugplanes

3. Hauptstück
Kontrollierte Flüge

§ 39.

Freigaben

§ 40.

Sprechfunkverbindung und optische Signale bei kontrollierten Flügen

§ 41.

Ausfall der Sprechfunkverbindung bei kontrollierten Flügen

§ 42.

Standortmeldungen

§ 43.

Beendigung der Flugverkehrskontrolle

4. Hauptstück
Sichtflugregeln

§ 44.

Sichtflug-Wetterbedingungen

§ 45.

Zulässigkeit von Sichtflügen

§ 46.

Reiseflughöhen für Sichtflüge

§ 47.

Sonder-Sichtflüge

§ 48.

Sichtflüge bei Nacht

§ 49.

Übergang vom Sichtflug zum Instrumentenflug

5. Hauptstück
Instrumentenflugregeln

§ 50.

Zulässigkeit von Instrumentenflügen

§ 51.

Mindestflughöhen für Instrumentenflüge

§ 52.

Reiseflughöhen für Instrumentenflüge

§ 53.

Übergang vom Instrumentenflug zum Sichtflug

6. Hauptstück
Sonderbestimmungen für Flüge mit Hänge- und Paragleitern

§ 54.

Nichtanwendbarkeit von Bestimmungen für Segelflüge sowie für Flüge mit Hänge- und Paragleitern

§ 55.

Hangsegelflüge

§ 56.

Besondere Ausweichregeln für Segelflugzeuge

§ 57.

Sichtflüge bei Nacht mit Segelflugzeugen

§ 58.

Wolkensegelflüge

§ 59.

Flüge mit Hänge- und Paragleitern

7. Hauptstück
Sonderbestimmungen für Fallschirmabsprünge und Freiballonfahrten

§ 60.

Fallschirmabsprünge

§ 61.

Freiballonfahrten

8. Hauptstück
Sonderbestimmungen für Militärflüge

§ 62.

Mindestflughöhen für Sichtflüge mit Militärluftfahrzeugen in engen Tälern

§ 63.

Kunstflüge und Tiefflüge mit Militärluftfahrzeugen

§ 64.

Abstände zwischen Militärluftfahrzeugen

§ 65.

Verpflichtung zur Lichterführung an Militärluftfahrzeugen und Militärfesselballonen

§ 66.

Sichtflüge bei Nacht mit Militärluftfahrzeugen und Flüge mit Militärluftfahrzeugen unter Instrumentenflug-Wetterbedingungen außerhalb kontrollierter Lufträume und militärische Fallschirmabsprünge

9. Hauptstück
Militärisch reservierte Bereiche, militärische Luftraumbeschränkungen sowie militärische Übungs- und Erprobungsbereiche

§ 67.

Festlegung militärisch reservierter Bereiche

§ 68.

Art der Luftraumreservierung

§ 69.

Klassifizierung militärisch reservierter Bereiche

§ 70.

Militärische Flugbeschränkungs- und Gefahrengebiete

§ 71.

Militärische Übungs- und Erprobungsbereiche

10. Hauptstück
Flugverkehrsdienste

1. Abschnitt
Allgemeines

§ 72.

Flugverkehrsdienste

§ 73.

Flugverkehrsdienststellen, Militärflugleitungen

2. Abschnitt
Flugverkehrskontrolldienst

§ 74.

Aufgaben und Gegenstand des Flugverkehrskontrolldienstes

§ 75.

Flugverkehrskontrollstellen

§ 76.

Staffelung

§ 77.

Gewährleistung der Staffelung

3. Abschnitt
Fluginformations- und Alarmdienst

§ 78.

Fluginformationsdienst

§ 79.

Alarmdienst

11. Hauptstück
Schlussbestimmungen

§ 80.

Strafbestimmung

§ 81.

In- und Außerkrafttreten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten