§ 9 VM-VO (weggefallen)

Vieh-Meldeverordnung 2014

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.02.2019 bis 31.12.9999
(1) Schlachthöfe und Vermittler haben für das vermarktete Fleisch folgender Kategorien die Mengen und Preise zu melden:

1.

Schweinehälften der Handelsklassen S, E, U, R, O, P im Sinne der Schlachtkörper-Klassifizierungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 71/2011, insgesamt, und nach diesen Handelsklassen getrennt und

2.

Hälften von Zuchtsauen.

(2) Nutzviehmärkte und Vermittler haben für die vermarkteten Ferkel die Mengen und Preise zu melden§ 9 VM-VO seit 31.01.2019 weggefallen.

(3) Die Mengen sind in Stück und in Kilogramm (Gesamtgewicht und Durchschnittsgewicht) festzustellen.

(4) Als Preise sind die Einkaufspreise ohne Umsatzsteuer (gewogene Durchschnittspreise), bezogen auf 1 kg, festzustellen.

Stand vor dem 31.01.2019

In Kraft vom 15.10.2014 bis 31.01.2019
(1) Schlachthöfe und Vermittler haben für das vermarktete Fleisch folgender Kategorien die Mengen und Preise zu melden:

1.

Schweinehälften der Handelsklassen S, E, U, R, O, P im Sinne der Schlachtkörper-Klassifizierungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 71/2011, insgesamt, und nach diesen Handelsklassen getrennt und

2.

Hälften von Zuchtsauen.

(2) Nutzviehmärkte und Vermittler haben für die vermarkteten Ferkel die Mengen und Preise zu melden§ 9 VM-VO seit 31.01.2019 weggefallen.

(3) Die Mengen sind in Stück und in Kilogramm (Gesamtgewicht und Durchschnittsgewicht) festzustellen.

(4) Als Preise sind die Einkaufspreise ohne Umsatzsteuer (gewogene Durchschnittspreise), bezogen auf 1 kg, festzustellen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten