§ 4 SHVO (weggefallen)

Schulmilch-Höchstpreis-Verordnung 2014

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2015 bis 31.12.9999
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31§ 4 SHVO (weggefallen) seit 01.08.2015 weggefallen. Juli 2015 außer Kraft. Sie bleibt jedoch weiterhin auf Sachverhalte anwendbar, die sich auf die Abgabe von beihilfefähigen Erzeugnissen im Zeitraum von 1. August 2014 bis 31. Juli 2015 beziehen.

Stand vor dem 31.07.2015

In Kraft vom 30.08.2014 bis 31.07.2015
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31§ 4 SHVO (weggefallen) seit 01.08.2015 weggefallen. Juli 2015 außer Kraft. Sie bleibt jedoch weiterhin auf Sachverhalte anwendbar, die sich auf die Abgabe von beihilfefähigen Erzeugnissen im Zeitraum von 1. August 2014 bis 31. Juli 2015 beziehen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten