§ 1 SHVO (weggefallen)

Schulmilch-Höchstpreis-Verordnung 2014

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2015 bis 31.12.9999
Diese Verordnung dient

1.

der Festsetzung der zusätzlichen Schulmilchbeihilfe gemäß Art. 26 Abs. 5 in Verbindung mit Art. 217 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007, ABl. Nr. L 347 vom 20.12.2013 S. 671 sowie

2.

der Festsetzung der Höchstpreise für Milch und Milcherzeugnisse gemäß Art. 14 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 657/2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 hinsichtlich der Gewährung einer Gemeinschaftsbeihilfe für die Abgabe von Milch und bestimmten Milcherzeugnissen an Schüler in Schulen, ABl. Nr. L 183 vom 11.07.2008 S. 17.

§ 1 SHVO (weggefallen) seit 01.08.2015 weggefallen.

Stand vor dem 31.07.2015

In Kraft vom 30.08.2014 bis 31.07.2015
Diese Verordnung dient

1.

der Festsetzung der zusätzlichen Schulmilchbeihilfe gemäß Art. 26 Abs. 5 in Verbindung mit Art. 217 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007, ABl. Nr. L 347 vom 20.12.2013 S. 671 sowie

2.

der Festsetzung der Höchstpreise für Milch und Milcherzeugnisse gemäß Art. 14 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 657/2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 hinsichtlich der Gewährung einer Gemeinschaftsbeihilfe für die Abgabe von Milch und bestimmten Milcherzeugnissen an Schüler in Schulen, ABl. Nr. L 183 vom 11.07.2008 S. 17.

§ 1 SHVO (weggefallen) seit 01.08.2015 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten