§ 2 VwG-PauschVgtV (weggefallen)

Pauschalvergütungsverordnung Verwaltungsgerichte

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2016 bis 31.12.9999
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Monats ihrer Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundeskanzlers über die Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die Leistungen der Rechtsanwälte im Rahmen der Verfahrenshilfe vor den Verwaltungsgerichten§ 2 VwG-PauschVgtV (Pauschalvergütungsverordnung Verwaltungsgerichte – VwG-PauschVgtVweggefallen), BGBl. II Nr. 408/2013, außer Kraft seit 01.04.2016 weggefallen.

Stand vor dem 31.03.2016

In Kraft vom 01.11.2014 bis 31.03.2016
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Monats ihrer Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundeskanzlers über die Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die Leistungen der Rechtsanwälte im Rahmen der Verfahrenshilfe vor den Verwaltungsgerichten§ 2 VwG-PauschVgtV (Pauschalvergütungsverordnung Verwaltungsgerichte – VwG-PauschVgtVweggefallen), BGBl. II Nr. 408/2013, außer Kraft seit 01.04.2016 weggefallen.

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