§ 8b VGebG (weggefallen)

Vollzugsgebührengesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2021 bis 31.12.9999
Werden Gegenstände verwertet, so gebührt eine vom Verwertungserlös abhängige Vergütung§ 8b VGebG seit 30.06.2021 weggefallen. Diese bemisst sich nach § 8a.

Stand vor dem 30.06.2021

In Kraft vom 01.10.2014 bis 30.06.2021
Werden Gegenstände verwertet, so gebührt eine vom Verwertungserlös abhängige Vergütung§ 8b VGebG seit 30.06.2021 weggefallen. Diese bemisst sich nach § 8a.

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