§ 32 LVR 2010 (weggefallen)

Luftverkehrsregeln 2010

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.12.2014 bis 31.12.9999
§ 32 LVR 2010 (1weggefallen) Wenn ein Flugplan vor dem Abflug abgegeben wurde und sich auf dem Abflugplatz keine Meldestelle für Flugverkehrsdienste im Dienst befindet, hat der Pilot oder eine von ihm beauftragte Person den Abflug unverzüglich auf dem raschesten Weg jener Flugverkehrsdienststelle zu melden, bei welcher der Flugplan abgegeben wurdeseit 11.12.2014 weggefallen.

(2) Keine Abflugmeldung gemäß Abs. 1 ist erforderlich, wenn

1.

die voraussichtliche Abblockzeit um nicht mehr als 15 Minuten überschritten wird,

2.

keine Möglichkeit für eine rasche Übermittlung der Abflugmeldung gegeben ist, und

3.

im Flugplan angegeben wurde, dass keine Abflugmeldung übermittelt wird.

(3) Ist gemäß Abs. 2 keine Abflugmeldung erforderlich und wird die voraussichtliche Abblockzeit um mehr als 15 Minuten überschritten, so ist die berichtigte voraussichtliche Abblockzeit auf dem raschesten Weg jener Flugverkehrsdienststelle zu melden, bei welcher der Flugplan abgegeben wurde.

Stand vor dem 10.12.2014

In Kraft vom 11.03.2010 bis 10.12.2014
§ 32 LVR 2010 (1weggefallen) Wenn ein Flugplan vor dem Abflug abgegeben wurde und sich auf dem Abflugplatz keine Meldestelle für Flugverkehrsdienste im Dienst befindet, hat der Pilot oder eine von ihm beauftragte Person den Abflug unverzüglich auf dem raschesten Weg jener Flugverkehrsdienststelle zu melden, bei welcher der Flugplan abgegeben wurdeseit 11.12.2014 weggefallen.

(2) Keine Abflugmeldung gemäß Abs. 1 ist erforderlich, wenn

1.

die voraussichtliche Abblockzeit um nicht mehr als 15 Minuten überschritten wird,

2.

keine Möglichkeit für eine rasche Übermittlung der Abflugmeldung gegeben ist, und

3.

im Flugplan angegeben wurde, dass keine Abflugmeldung übermittelt wird.

(3) Ist gemäß Abs. 2 keine Abflugmeldung erforderlich und wird die voraussichtliche Abblockzeit um mehr als 15 Minuten überschritten, so ist die berichtigte voraussichtliche Abblockzeit auf dem raschesten Weg jener Flugverkehrsdienststelle zu melden, bei welcher der Flugplan abgegeben wurde.

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