§ 417 EO

Exekutionsordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2021 bis 31.12.9999

Akte und Urkunden supranationaler Organisationen, denen Österreich angehört, sind, unabhängig davon, ob sie im GeltungsgebietInland oder außerhalb des Geltungsgebiets dieses Gesetzesim Ausland errichtet worden sind, ausländischen Akten und Urkunden gleichgestellt.

Stand vor dem 30.06.2021

In Kraft vom 02.01.2017 bis 30.06.2021

Akte und Urkunden supranationaler Organisationen, denen Österreich angehört, sind, unabhängig davon, ob sie im GeltungsgebietInland oder außerhalb des Geltungsgebiets dieses Gesetzesim Ausland errichtet worden sind, ausländischen Akten und Urkunden gleichgestellt.

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