§ 2 ÖstB (weggefallen)

Ökostromförderbeitragsverordnung 2014

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.9999
§ 2 ÖstB (1weggefallen) Für die Netzentgeltkomponente Netznutzungsentgelt (Leistung) gelten für das Kalenderjahr 2014 folgende Beträge:

1.

auf den Netzebenen 1 und 2

1,110 Euro/kW;

2.

auf der Netzebene 3

8,775 Euro/kW;

3.

auf der Netzebene 4

11,678 Euro/kW;

4.

auf der Netzebene 5

10,750 Euro/kW;

5.

auf der Netzebene 6

11,609 Euro/kW;

6.

auf der Netzebene 7 (gemessene Leistung)

12,198 Euro/kW;

7.

auf der Netzebene 7 (unterbrechbar)

0 Euro/kW;

8.

auf der Netzebene 7 (nicht gemessene Leistung)

4,686 Euro/Zählpunkt.

(2) Für die Netzentgeltkomponente Netznutzungsentgelt (Arbeit) gelten für das Kalenderjahr 2014 folgende Beträge:

1.

auf den Netzebenen 1 und 2

0,020 Cent/kWh;

2.

auf der Netzebene 3

0,186 Cent/kWh;

3.

auf der Netzebene 4

0,256 Cent/kWh;

4.

auf der Netzebene 5

0,297 Cent/kWh;

5.

auf der Netzebene 6

0,467 Cent/kWh;

6.

auf der Netzebene 7 (gemessene Leistung)

0,749 Cent/kWh;

7.

auf der Netzebene 7 (unterbrechbar)

0,726 Cent/kWh;

8.

auf der Netzebene 7 (nicht gemessene Leistung)

1,381 Cent/kWh.

(3) Für die Netzentgeltkomponente Netzverlustentgelt gelten für das Kalenderjahr 2014 folgende Beträge:

1.

auf den Netzebenen 1 und 2

0,017 Cent/kWh;

2.

auf der Netzebene 3

0,031 Cent/kWh;

3.

auf der Netzebene 4

0,039 Cent/kWh;

4.

auf der Netzebene 5

0,048 Cent/kWh;

5.

auf der Netzebene 6

0,041 Cent/kWh;

6.

auf der Netzebene 7

0,115 Cent/kWh.

seit 01.01.2015 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2014

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.2014
§ 2 ÖstB (1weggefallen) Für die Netzentgeltkomponente Netznutzungsentgelt (Leistung) gelten für das Kalenderjahr 2014 folgende Beträge:

1.

auf den Netzebenen 1 und 2

1,110 Euro/kW;

2.

auf der Netzebene 3

8,775 Euro/kW;

3.

auf der Netzebene 4

11,678 Euro/kW;

4.

auf der Netzebene 5

10,750 Euro/kW;

5.

auf der Netzebene 6

11,609 Euro/kW;

6.

auf der Netzebene 7 (gemessene Leistung)

12,198 Euro/kW;

7.

auf der Netzebene 7 (unterbrechbar)

0 Euro/kW;

8.

auf der Netzebene 7 (nicht gemessene Leistung)

4,686 Euro/Zählpunkt.

(2) Für die Netzentgeltkomponente Netznutzungsentgelt (Arbeit) gelten für das Kalenderjahr 2014 folgende Beträge:

1.

auf den Netzebenen 1 und 2

0,020 Cent/kWh;

2.

auf der Netzebene 3

0,186 Cent/kWh;

3.

auf der Netzebene 4

0,256 Cent/kWh;

4.

auf der Netzebene 5

0,297 Cent/kWh;

5.

auf der Netzebene 6

0,467 Cent/kWh;

6.

auf der Netzebene 7 (gemessene Leistung)

0,749 Cent/kWh;

7.

auf der Netzebene 7 (unterbrechbar)

0,726 Cent/kWh;

8.

auf der Netzebene 7 (nicht gemessene Leistung)

1,381 Cent/kWh.

(3) Für die Netzentgeltkomponente Netzverlustentgelt gelten für das Kalenderjahr 2014 folgende Beträge:

1.

auf den Netzebenen 1 und 2

0,017 Cent/kWh;

2.

auf der Netzebene 3

0,031 Cent/kWh;

3.

auf der Netzebene 4

0,039 Cent/kWh;

4.

auf der Netzebene 5

0,048 Cent/kWh;

5.

auf der Netzebene 6

0,041 Cent/kWh;

6.

auf der Netzebene 7

0,115 Cent/kWh.

seit 01.01.2015 weggefallen.

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