§ 6 K-MMPO (weggefallen)

Modellbauer-Meisterprüfungsordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.02.2004 bis 31.12.9999
Fachzeichnen

§ 6 K-MMPO (weggefallen) seit 01.02.2004 weggefallen. Die Prüfung im Gegenstand Fachzeichnen hat zu umfassen:

1.

die Anfertigung einer normgerechten Werkzeichnung und

2.

die Anfertigung von (Detail-)Skizzen.

Stand vor dem 31.01.2004

In Kraft vom 01.01.2000 bis 31.01.2004
Fachzeichnen

§ 6 K-MMPO (weggefallen) seit 01.02.2004 weggefallen. Die Prüfung im Gegenstand Fachzeichnen hat zu umfassen:

1.

die Anfertigung einer normgerechten Werkzeichnung und

2.

die Anfertigung von (Detail-)Skizzen.

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