VwGH-Aufwandersatzverordnung 2014 (VwGH-AufwErsV) Fundstelle

VwGH-Aufwandersatzverordnung 2014

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundeskanzlers über die Pauschalierung der Aufwandersätze im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH-Aufwandersatzverordnung 2014 – VwGH-AufwErsV)
StF: BGBl. II Nr. 518/2013

Änderung

BGBl. II Nr. 8/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 49 Abs. 1, 2 und 4, des § 54 Abs. 2, des § 55 und des § 56 Abs. 1 des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985 – VwGG, BGBl. Nr. 10/1985, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 122/2013, wird verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundeskanzlers über die Pauschalierung der Aufwandersätze im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH-Aufwandersatzverordnung 2014 – VwGH-AufwErsV)
StF: BGBl. II Nr. 518/2013

Änderung

BGBl. II Nr. 8/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 49 Abs. 1, 2 und 4, des § 54 Abs. 2, des § 55 und des § 56 Abs. 1 des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985 – VwGG, BGBl. Nr. 10/1985, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 122/2013, wird verordnet:

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