Art. 2 § 14 VÜVB (weggefallen)

Verfassungsübergangsverordnung (V. Ü. V. B.)

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2000 bis 31.12.9999
Art. 2 § 14.

VÜVB (Anmweggefallen) seit 01.01.2000 weggefallen.: Gegenstandslos.)

Stand vor dem 31.12.1999

In Kraft vom 30.08.1921 bis 31.12.1999
Art. 2 § 14.

VÜVB (Anmweggefallen) seit 01.01.2000 weggefallen.: Gegenstandslos.)

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