§ 1 FKV 2014 (weggefallen)

Fachkräfteverordnung 2014

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.9999
Paragraph eins,

Im Jahr 2014 dürfen Ausländer in folgenden Mangelberufen nach Maßgabe des § 12a AuslBG§ 1 FKV 2014 zu einer Beschäftigung als Fachkraft zugelassen werden: Im Jahr 2014 dürfen Ausländer in folgenden Mangelberufen nach Maßgabe des Paragraph 12 a, AuslBG zu einer Beschäftigung als Fachkraft zugelassen werden:

  1. 1.Ziffer einsFräser/innen
  2. 2.Ziffer 2Dachdecker/innen
  3. 3.Ziffer 3Techniker/innen mit höherer Ausbildung (Ing.) für Maschinenbau
  4. 4.Ziffer 4Dreher/innen
  5. 5.Ziffer 5Schweißer/innen, Schneidbrenner/innen
  6. 6.Ziffer 6Techniker/innen mit höherer Ausbildung (Ing.) für Starkstromtechnik
  7. 7.Ziffer 7Diplomingenieur(e)innen für Starkstromtechnik
  8. 8.Ziffer 8Techniker/innen mit höherer Ausbildung (Ing.) für Datenverarbeitung
  9. 9.Ziffer 9Betonbauer/innen
  10. 10.Ziffer 10Bauspengler/innen
  11. 11.Ziffer 11Sonstige Spengler/innen
  12. 12.Ziffer 12Elektroinstallateur(e)innen, -monteur(e)innen
  13. 13.Ziffer 13Diplomingenieur(e)innen für Maschinenbau
  14. 14.Ziffer 14Sonstige Techniker/innen für Starkstromtechnik
  15. 15.Ziffer 15Landmaschinenbauer/innen
  16. 16.Ziffer 16Diplomierte Krankenpfleger, -schwestern
(weggefallen) seit 01.01.2015 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2014

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.2014
Paragraph eins,

Im Jahr 2014 dürfen Ausländer in folgenden Mangelberufen nach Maßgabe des § 12a AuslBG§ 1 FKV 2014 zu einer Beschäftigung als Fachkraft zugelassen werden: Im Jahr 2014 dürfen Ausländer in folgenden Mangelberufen nach Maßgabe des Paragraph 12 a, AuslBG zu einer Beschäftigung als Fachkraft zugelassen werden:

  1. 1.Ziffer einsFräser/innen
  2. 2.Ziffer 2Dachdecker/innen
  3. 3.Ziffer 3Techniker/innen mit höherer Ausbildung (Ing.) für Maschinenbau
  4. 4.Ziffer 4Dreher/innen
  5. 5.Ziffer 5Schweißer/innen, Schneidbrenner/innen
  6. 6.Ziffer 6Techniker/innen mit höherer Ausbildung (Ing.) für Starkstromtechnik
  7. 7.Ziffer 7Diplomingenieur(e)innen für Starkstromtechnik
  8. 8.Ziffer 8Techniker/innen mit höherer Ausbildung (Ing.) für Datenverarbeitung
  9. 9.Ziffer 9Betonbauer/innen
  10. 10.Ziffer 10Bauspengler/innen
  11. 11.Ziffer 11Sonstige Spengler/innen
  12. 12.Ziffer 12Elektroinstallateur(e)innen, -monteur(e)innen
  13. 13.Ziffer 13Diplomingenieur(e)innen für Maschinenbau
  14. 14.Ziffer 14Sonstige Techniker/innen für Starkstromtechnik
  15. 15.Ziffer 15Landmaschinenbauer/innen
  16. 16.Ziffer 16Diplomierte Krankenpfleger, -schwestern
(weggefallen) seit 01.01.2015 weggefallen.

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