§ 2 ÖBV (weggefallen)

Befreiungsverordnung Ökostrom 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2022 bis 31.12.9999
(1) Personen die gemäß § 3 Fernsprechentgeltzuschussgesetz zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören, sind, jeweils für ihren Hauptwohnsitz, von der Pflicht zur Entrichtung der Ökostrompauschale und des Ökostromförderbeitrages befreit§ 2 ÖBV seit 28.02.2022 weggefallen.

(2) Die Anspruchsberechtigung für die Befreiung gilt nur für den Vertragspartner aus dem Netznutzungsvertrag.

Stand vor dem 28.02.2022

In Kraft vom 30.11.2019 bis 28.02.2022
(1) Personen die gemäß § 3 Fernsprechentgeltzuschussgesetz zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören, sind, jeweils für ihren Hauptwohnsitz, von der Pflicht zur Entrichtung der Ökostrompauschale und des Ökostromförderbeitrages befreit§ 2 ÖBV seit 28.02.2022 weggefallen.

(2) Die Anspruchsberechtigung für die Befreiung gilt nur für den Vertragspartner aus dem Netznutzungsvertrag.

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