§ 1 ÖfbV (weggefallen)

Ökostromförderbeitragsverordnung 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
Der von allen an das öffentliche Netz angeschlossenen Endverbrauchern gemäß § 48 Abs. 1 ÖSG 2012 zu entrichtende Ökostromförderbeitrag wird für das Kalenderjahr 2013 mit 24,07 % des österreichweit durchschnittlichen, je Netzebene zu entrichtenden Netznutzungs- und Netzverlustentgelts gemäß der Verordnung der Regulierungskommission der E-Control, mit der die Entgelte für die Systemnutzung bestimmt werden, festgelegtÖfbV (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.2013
Der von allen an das öffentliche Netz angeschlossenen Endverbrauchern gemäß § 48 Abs. 1 ÖSG 2012 zu entrichtende Ökostromförderbeitrag wird für das Kalenderjahr 2013 mit 24,07 % des österreichweit durchschnittlichen, je Netzebene zu entrichtenden Netznutzungs- und Netzverlustentgelts gemäß der Verordnung der Regulierungskommission der E-Control, mit der die Entgelte für die Systemnutzung bestimmt werden, festgelegtÖfbV (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen.

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