§ 14 GVG

Grundverkehrsgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

Der Unabhängige Verwaltungssenat entscheidet*) aufgehoben durch Kammern, die aus drei Mitgliedern bestehen.LGBl.Nr. 44/2013

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 20.08.2004 bis 31.12.2013

Der Unabhängige Verwaltungssenat entscheidet*) aufgehoben durch Kammern, die aus drei Mitgliedern bestehen.LGBl.Nr. 44/2013

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