§ 15 AIFMG

Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999

Um sektorübergreifende Kohärenz zu gewährleisten und Divergenzen zwischen den InteressenIst ein AIFM für einen von Firmenihm verwalteten AIF eine Verbriefung eingegangen, die Kredite in handelbare Wertpapiere umwandeln, und Originatoren im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Nr. 13die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 5752017/20132402 nicht mehr erfüllt, so hat er im besten Interesse der Anteilinhaber des betreffenden AIF zu handeln und den Interessen von AIFM, die für Rechnung von AIF in diese Wertpapiere oder andere Finanzinstrumente investieren,gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen zu beseitigen, hat der AIFM diesbezügliche delegierte Rechtsakte einzuhaltenergreifen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 12.08.2014 bis 31.12.2018

Um sektorübergreifende Kohärenz zu gewährleisten und Divergenzen zwischen den InteressenIst ein AIFM für einen von Firmenihm verwalteten AIF eine Verbriefung eingegangen, die Kredite in handelbare Wertpapiere umwandeln, und Originatoren im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Nr. 13die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 5752017/20132402 nicht mehr erfüllt, so hat er im besten Interesse der Anteilinhaber des betreffenden AIF zu handeln und den Interessen von AIFM, die für Rechnung von AIF in diese Wertpapiere oder andere Finanzinstrumente investieren,gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen zu beseitigen, hat der AIFM diesbezügliche delegierte Rechtsakte einzuhaltenergreifen.

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