§ 19 WFLKG (weggefallen)

Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 05.06.2016 bis 31.12.9999
Gegen Anordnungen des Leiters eines Feuerwehreinsatzes ist ein Rechtsmittel nicht zulässig§ 19 WFLKG seit 04.06.2016 weggefallen.

Stand vor dem 04.06.2016

In Kraft vom 01.01.2014 bis 04.06.2016
Gegen Anordnungen des Leiters eines Feuerwehreinsatzes ist ein Rechtsmittel nicht zulässig§ 19 WFLKG seit 04.06.2016 weggefallen.

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