§ 13 FSG-NV In-Kraft-Treten und Aufhebung

Nachschulungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.10.2021 bis 31.12.9999

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2002 in Kraft.

(2) § 5 Abs. 7 zweiter Satz tritt mit 1. Jänner 2003 in Kraft.

(3) Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung treten die §§ 29a bis 29c der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967, BGBl. Nr. 399 idF BGBl. II Nr. 414/2001, außer Kraft.

(4) § 5 Abs. 2 in der Fassung BGBl. II Nr. 452/2021 tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft.

Stand vor dem 29.10.2021

In Kraft vom 01.10.2002 bis 29.10.2021

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2002 in Kraft.

(2) § 5 Abs. 7 zweiter Satz tritt mit 1. Jänner 2003 in Kraft.

(3) Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung treten die §§ 29a bis 29c der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967, BGBl. Nr. 399 idF BGBl. II Nr. 414/2001, außer Kraft.

(4) § 5 Abs. 2 in der Fassung BGBl. II Nr. 452/2021 tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft.

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