§ 51 BTV

Bautechnikverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Bautechnikverordnung, LGBl.Nr. 83/2007, in der Fassung LGBl.Nr. 58/2008 und Nr. 18/2011, außer Kraft.

(3) Die Verordnung über eine Änderung der Bautechnikverordnung, LGBl.Nr 93/2016, tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.

(4) Die Verordnung über eine Änderung der Bautechnikverordnung, LGBl.Nr. 67/2021, tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 93/2016, 67/2021

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.2021
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Bautechnikverordnung, LGBl.Nr. 83/2007, in der Fassung LGBl.Nr. 58/2008 und Nr. 18/2011, außer Kraft.

(3) Die Verordnung über eine Änderung der Bautechnikverordnung, LGBl.Nr 93/2016, tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.

(4) Die Verordnung über eine Änderung der Bautechnikverordnung, LGBl.Nr. 67/2021, tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 93/2016, 67/2021

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