§ 60 V-RPG

Raumplanungsgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2019 bis 31.12.9999

Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde mit Ausnahme der §§ 6 Abs. 6 5 und 6 und 47 Abs. 1 sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.

*) Fassung LGBl.Nr. 4/2019

Stand vor dem 28.02.2019

In Kraft vom 07.08.1996 bis 28.02.2019

Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde mit Ausnahme der §§ 6 Abs. 6 5 und 6 und 47 Abs. 1 sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.

*) Fassung LGBl.Nr. 4/2019

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