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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Für die Verfahren zur Erlassung und Änderung von Planungen gemäß den §§ 31 bis 34 gelten die Bestimmungen der §§ 29 §§ 12 Abs. 9 und 29 bis 30 sinngemäß.
*) Fassung LGBl.Nr. 33/2005, 4/2019
Für die Verfahren zur Erlassung und Änderung von Planungen gemäß den §§ 31 bis 34 gelten die Bestimmungen der §§ 29 §§ 12 Abs. 9 und 29 bis 30 sinngemäß.
*) Fassung LGBl.Nr. 33/2005, 4/2019