§ 36 V-RPG

Raumplanungsgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2019 bis 31.12.9999

Für die Verfahren zur Erlassung und Änderung von Planungen gemäß den §§ 31 bis 34 gelten die Bestimmungen der §§ 29 §§ 12 Abs. 9 und 29 bis 30 sinngemäß.

*) Fassung LGBl.Nr. 33/2005, 4/2019

Stand vor dem 28.02.2019

In Kraft vom 19.08.2005 bis 28.02.2019

Für die Verfahren zur Erlassung und Änderung von Planungen gemäß den §§ 31 bis 34 gelten die Bestimmungen der §§ 29 §§ 12 Abs. 9 und 29 bis 30 sinngemäß.

*) Fassung LGBl.Nr. 33/2005, 4/2019

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