§ 39 Bgld. BauVO 2008

Burgenländische Bauverordnung 2008

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.10.2016 bis 31.12.9999
Unabhängig von der Art der Beheizung muss jede Wohnung wenigstens einen Anschluss an eine Abgasanlage haben. Dies gilt nicht für Passivhäuser deren Heizwärmebedarf kleiner als 15 kWh/m²a ist.

(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 72/2016)

Stand vor dem 24.10.2016

In Kraft vom 01.07.2008 bis 24.10.2016
Unabhängig von der Art der Beheizung muss jede Wohnung wenigstens einen Anschluss an eine Abgasanlage haben. Dies gilt nicht für Passivhäuser deren Heizwärmebedarf kleiner als 15 kWh/m²a ist.

(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 72/2016)

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