§ 3 HStBV (weggefallen)

Hochschul-Studienbeitragsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2019 bis 31.12.9999
Die Einnahmen aus den Studienbeiträgen sind im Sinne des § 36 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013, BGBl. I Nr. 139/2009§ 3 HStBV, zweckgebunden für die Erfüllung der Aufgaben der Pädagogischen Hochschulen im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrages gemäß § 8 Abs seit 30.06.2019 weggefallen. 1 bis 8 des Hochschulgesetzes 2005 zu verwenden.

Stand vor dem 30.06.2019

In Kraft vom 30.07.2015 bis 30.06.2019
Die Einnahmen aus den Studienbeiträgen sind im Sinne des § 36 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013, BGBl. I Nr. 139/2009§ 3 HStBV, zweckgebunden für die Erfüllung der Aufgaben der Pädagogischen Hochschulen im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrages gemäß § 8 Abs seit 30.06.2019 weggefallen. 1 bis 8 des Hochschulgesetzes 2005 zu verwenden.

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