§ 1 DGZ-V (weggefallen)

Dienstgradzulage

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.12.2016 bis 31.12.9999
§ 1 DGZ-V (1weggefallen) Die Höhe der für einen Kalendermonat gebührenden Dienstgradzulage wird durch einen Hundertsatz des Gehaltsansatzes der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V nach § 118 Absseit 17.12.2016 weggefallen. 5 des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54, einschließlich allfälliger Teuerungszulagen wie folgt festgesetzt:

Dienstgrad

Hundertsatz

Gefreiter

2,28 vH

Korporal

2,85 vH

Zugsführer

3,41 vH

Wachtmeister

4,68 vH

Oberwachtmeister

5,24 vH

Stabswachtmeister

5,81 vH

Oberstabswachtmeister

6,37 vH

Offiziersstellvertreter

6,94 vH

Vizeleutnant

7,50 vH

Fähnrich

8,36 vH

Leutnant

8,92 vH

Oberleutnant

9,47 vH

Hauptmann

10,61 vH

Major

11,88 vH

Oberstleutnant

13,00 vH

Oberst

14,14 vH

Brigadier

15,41 vH

Generalmajor

15,83 vH

Generalleutnant

16,25 vH

General

16,68 vH

(2) Für Anspruchsberechtigte mit einem anders festgesetzten Dienstgrad gilt der Ansatz für den gleichwertigen Dienstgrad.

Stand vor dem 16.12.2016

In Kraft vom 01.12.2002 bis 16.12.2016
§ 1 DGZ-V (1weggefallen) Die Höhe der für einen Kalendermonat gebührenden Dienstgradzulage wird durch einen Hundertsatz des Gehaltsansatzes der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V nach § 118 Absseit 17.12.2016 weggefallen. 5 des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54, einschließlich allfälliger Teuerungszulagen wie folgt festgesetzt:

Dienstgrad

Hundertsatz

Gefreiter

2,28 vH

Korporal

2,85 vH

Zugsführer

3,41 vH

Wachtmeister

4,68 vH

Oberwachtmeister

5,24 vH

Stabswachtmeister

5,81 vH

Oberstabswachtmeister

6,37 vH

Offiziersstellvertreter

6,94 vH

Vizeleutnant

7,50 vH

Fähnrich

8,36 vH

Leutnant

8,92 vH

Oberleutnant

9,47 vH

Hauptmann

10,61 vH

Major

11,88 vH

Oberstleutnant

13,00 vH

Oberst

14,14 vH

Brigadier

15,41 vH

Generalmajor

15,83 vH

Generalleutnant

16,25 vH

General

16,68 vH

(2) Für Anspruchsberechtigte mit einem anders festgesetzten Dienstgrad gilt der Ansatz für den gleichwertigen Dienstgrad.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten