Anl. 4 DVRV 2012 (weggefallen)

Datenverarbeitungsregister-Verordnung 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.05.2018 bis 31.12.9999
Inhalt des DVR-Online-Formulars und des Formblattes „Allgemeine Angaben zu ergriffenen Datensicherheitsmaßnahmen“

Es ist insbesondere anzugeben, ob

1.

die Aufgabenverteilung bei der Datenverwendung zwischen den Organisationseinheiten und zwischen den Mitarbeitern ausdrücklich festgelegt ist,

2.

die Verwendung von Daten an das Vorliegen gültiger Aufträge der anordnungsbefugten Organisationseinheiten und Mitarbeiter gebunden ist,

3.

jeder Mitarbeiter über seine nach dem DSG 2000 und nach innerorganisatorischen Datenschutzvorschriften einschließlich der Datensicherheitsvorschriften bestehenden Pflichten belehrt wurde,

4.

die Zutrittsberechtigung zu den Räumlichkeiten des Auftraggebers oder Dienstleisters, in denen Daten und Programme verwendet werden, geregelt wurde und Maßnahmen gegen den Zutritt Unbefugter ergriffen wurden,

5.

die Zugriffsberechtigung auf Daten und Programme und der Schutz der Datenträger vor der Einsicht und Verwendung durch Unbefugte geregelt ist,

6.

die Berechtigung zum Betrieb der Datenverarbeitungsgeräte festgelegt ist und jedes Gerät durch Vorkehrungen bei den eingesetzten Maschinen oder Programmen gegen die unbefugte Inbetriebnahme abgesichert ist,

7.

Protokoll geführt wird, damit Verwendungen von Daten, wie insbesondere Änderungen, Abfragen und Übermittlungen von Daten, auf ihre Zulässigkeit im notwendigen Ausmaß nachvollzogen werden können,

8.

zur Erleichterung der Kontrolle und Beweissicherung eine Dokumentation über die nach Z 1 bis 7 getroffenen Maßnahmen geführt wird.

Anl. 4 DVRV 2012 (weggefallen) seit 25.05.2018 weggefallen.

Stand vor dem 24.05.2018

In Kraft vom 01.09.2012 bis 24.05.2018
Inhalt des DVR-Online-Formulars und des Formblattes „Allgemeine Angaben zu ergriffenen Datensicherheitsmaßnahmen“

Es ist insbesondere anzugeben, ob

1.

die Aufgabenverteilung bei der Datenverwendung zwischen den Organisationseinheiten und zwischen den Mitarbeitern ausdrücklich festgelegt ist,

2.

die Verwendung von Daten an das Vorliegen gültiger Aufträge der anordnungsbefugten Organisationseinheiten und Mitarbeiter gebunden ist,

3.

jeder Mitarbeiter über seine nach dem DSG 2000 und nach innerorganisatorischen Datenschutzvorschriften einschließlich der Datensicherheitsvorschriften bestehenden Pflichten belehrt wurde,

4.

die Zutrittsberechtigung zu den Räumlichkeiten des Auftraggebers oder Dienstleisters, in denen Daten und Programme verwendet werden, geregelt wurde und Maßnahmen gegen den Zutritt Unbefugter ergriffen wurden,

5.

die Zugriffsberechtigung auf Daten und Programme und der Schutz der Datenträger vor der Einsicht und Verwendung durch Unbefugte geregelt ist,

6.

die Berechtigung zum Betrieb der Datenverarbeitungsgeräte festgelegt ist und jedes Gerät durch Vorkehrungen bei den eingesetzten Maschinen oder Programmen gegen die unbefugte Inbetriebnahme abgesichert ist,

7.

Protokoll geführt wird, damit Verwendungen von Daten, wie insbesondere Änderungen, Abfragen und Übermittlungen von Daten, auf ihre Zulässigkeit im notwendigen Ausmaß nachvollzogen werden können,

8.

zur Erleichterung der Kontrolle und Beweissicherung eine Dokumentation über die nach Z 1 bis 7 getroffenen Maßnahmen geführt wird.

Anl. 4 DVRV 2012 (weggefallen) seit 25.05.2018 weggefallen.

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