§ 24 DVRV 2012 (weggefallen)

Datenverarbeitungsregister-Verordnung 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.05.2018 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September§ 24 DVRV 2012 in Kraft; gleichzeitig tritt die Datenverarbeitungsregister-Verordnung 2002 – DVRV 2002, BGBl. II Nr. 24/2002, außer Kraft.

(2weggefallen) Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung im Datenverarbeitungsregister anhängige Verfahren sind nach der DVRV 2002 zu Ende zu führenseit 25.05.2018 weggefallen.

(3) § 1 Abs. 1 und 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 213/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

Stand vor dem 24.05.2018

In Kraft vom 20.07.2013 bis 24.05.2018
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September§ 24 DVRV 2012 in Kraft; gleichzeitig tritt die Datenverarbeitungsregister-Verordnung 2002 – DVRV 2002, BGBl. II Nr. 24/2002, außer Kraft.

(2weggefallen) Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung im Datenverarbeitungsregister anhängige Verfahren sind nach der DVRV 2002 zu Ende zu führenseit 25.05.2018 weggefallen.

(3) § 1 Abs. 1 und 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 213/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

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